2. Warum sollte ich immer beim Facharztbesuch einen aktuellen bundeseinheitlichen Medikationsplan mitbringen?

Der Kardiologe ist beauftragt nicht nur aktuelle Befunde zu erheben, sondern auch, falls erforderlich neue Medikamente zu verordnen oder Dosierungen zu verändern. Um Arzneimittelwechselwirkungen zu reduzieren und durch andere Ärzte verordnete Wirkstoffe mit einbeziehen zu können ist die ganz aktuelle Übersicht zwingend erforderlich.

Inhalte des Medikationsplans

Der Medikationsplan soll möglichst sämtliche verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt, sowie die Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Zusätzlich ist ein Barcode sog. QR Code auf dem Papier-Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Information des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. So ist eine unkompliziertere Aktualisierung in Praxen, Apotheken und auch in Krankenhäusern möglich. Wichtig Kopien dieses QR Codes sind häufig/in der Regel nicht lesbar.

Was ist der bundeseinheitliche Medikationsplan und warum ist er wichtig?

Zahlreiche Krankheitsbilder, viele Krankenhausaufenthalte sind auf unerwünschte Wechselwirkungen zurückzuführen. Wenn Sie regelmäßig drei oder mehr Medikamente einnehmen müssen, bekommen Sie den bundeseinheitlichen Medikationsplan zunächst von Ihrem Hausarzt ausgestellt. Dieser ist ebenfalls zur Aktualisierung Ihres Plans verpflichtet, falls sich etwas an Ihrer Medikation ändert. Zusätzlich kann Ihr Facharzt den Plan ergänzen, indem er den sog. Datamatrix-Code (häufig auch „QR-Code“ genannt) auf ihrem Medikationsplan einliest. Anschließend kann er den Plan am PC aktualisieren und die neue Fassung ausdrucken. Apotheken hilft der Medikationsplan, Wechselwirkungen zu erkennen. Auf Wunsch des Patienten können auch Apotheken den Medikationsplan erweitern, z.B. um verschreibungsfreie Medikamente wie z.B. Ibuprofen. Denn auch nicht verordnungspflichtige Medikamente können mit anderen Arzneimitteln Wechselwirkungen haben.

http://www.kbv.de/html/index.php