1. Warum benötige ich immer eine Überweisung für den Besuch beim Kardiologen?

Weiterhin besteht die Überweisungspflicht für Fachärzte. Das Überweisungsformular wird in der Regel durch den Hausarzt ausgestellt und die Fragestellung und Dringlichkeit gekennzeichnet. Das Überweisungsverfahren hilft dabei, die Zusammenarbeit der Hausarzt- und Facharztpraxen zu organisieren und Mehrfachbehandlungen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden sowie die Gefahr unerwünschter Arzneimittelinteraktionen zu verringern.

Eine Überweisungspflicht des Hausarztes besteht nicht. Der ausführende Facharzt ist allerdings an die an ihn ausgestellte Überweisung gebunden. Es besteht eine Berichtspflicht des Facharztes an den überweisenden Arzt / Hausarzt.

Für Patienten, die in Hausarztverträgen eingeschrieben sind, kann eine Überweisung zu anderen Vertragsärzten ohnehin vorgeschrieben sein. Beispielhaft sei auf den Hausarztvertrag mit der AOK verwiesen. Dabei verpflichtet sich der Versicherte, fachärztliche Behandlungen nur auf Überweisung durch den gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen.

Zwingend notwendig ist eine Überweisung zu Ärzten für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin.
In unserer Praxis werden Patienten ohne Überweisung mit einem Termin nicht abgelehnt aber nachdrücklich um Nachreichung des Formulars vom behandelnden Hausarzt gebeten.